Schnelle und unbürokratische GmbH Gründungen
Zum heutigen Kabinettbeschluss zur GmbH-Reform erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: “Der heute beschlossene Entwurf bringt erhebliche Erleichterungen für Gründerinnen und Gründer. Er kommt einem zentralen Bedürfnis vieler Gründer nach, auch mit geringerem Kapital eine GmbH gründen zu können. Damit gehört die Flucht in die Limited der Vergangenheit an. Ein weiterer wichtiger Baustein der Mittelstandsinitiative der Bundesregierung, die Erleichterungen von GmbH-Gründungen, ist damit auf den Weg gebracht.”
Wesentliche Elemente des Entwurfs zur Erleichterung und Beschleunigung von Gründungen in Deutschland sind insbesondere:
- Die Herabsenkung des Mindestkapitals für eine GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro;
- Die Möglichkeit, mit weniger Kapital (mindestens 1 Euro), eine GmbH in der Variante der sogenannten haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zu gründen;
- Beurkundungsfrei – bei Verwendung einer vorgegebenen Mustersatzung- eine “Standard-GmbH” zu gründen;
- Die Beschleunigung des Eintragungsverfahrens beim Handelsregister durch vollständige Abkopplung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der Zielvorgaben aus der Lissabon-Strategie, die auch auf eine deutliche Gründungsbeschleunigung und -vereinfachung in den europäischen Mitgliedstaaten abzielt, sind die beabsichtigten Änderungen von großer Bedeutung.
Quelle: © 2007 Presse- und Informationsamt des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
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