Offenlegung von Jahresabschlüssen
Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31. Dezember 2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. “Alle Unternehmen, die ihren Pflichten zur Offenlegung der Abschlüsse noch nicht nachgekommen sind, haben Grund sich zu sputen. Schließlich drohen jetzt erstmals spürbare Sanktionen, wenn diese – seit Langem bestehenden Pflichten nicht erfüllt werden”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Mehr im Bundesministerium
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