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Modifizierte Eckpunkteregelung erleichtert Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte

Bundesminister Seehofer begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Eckpunkteregelung zur Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte für zwei Jahre bis Ende 2009 in modifizierter Form zu verlängern. “Ich bin sicher”, so Seehofer heute in Berlin, “dass damit insbesondere unsere Sonderkulturbetriebe in den kommenden Jahren über ein ausreichendes Potential an Saisonarbeitskräften verfügen werden.”

Grundlage des heutigen Beschlusses der Bundesregierung war die mit den Berufsverbänden und der IG BAU getroffene Vereinbarung, wonach die bisherigen Regelungen für die beiden nächsten Jahre fortgeschrieben und damit die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Ziele weiter verfolgt werden, verstärkt inländische Arbeitsuchende in Saisonbeschäftigungen zu vermitteln, den Betrieben aber gleichzeitig ausreichende Planungssicherheit hinsichtlich des Einsatzes der ausländischen Saisonbeschäftigten zu geben.

Neu sei dabei, so der Minister, dass Betrieben in Arbeitsagenturbezirken, in denen die Arbeitslosenquote im Oktober 2007 deutlich unter dem Bundesdurchschnitt gelegen habe, von vornherein in einem Schritt 90 Prozent der bisher beschäftigten ausländischen Saisonkräfte bewilligt würden. “Damit wird den regionalen Unterschieden auf dem Arbeitsmarkt stärker Rechnung getragen”, so Minister Seehofer. Es stelle außerdem einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung dar, keine aufwendigen Vorrangprüfungen durchzuführen, wenn wegen der Arbeitsmarktlage von weniger Vermittlungen inländischer Arbeitsuchender ausgegangen werden kann.

Eine weitere Entspannung der Situation erhofft sich der Minister durch eine Absprache über die Vermittlung bulgarischer Saisonkräfte für die Landwirtschaft und den Gartenbau, die von der Bundesagentur für Arbeit mit der bulgarischen Arbeitsverwaltung getroffen werden soll. Dies sei eine wichtige Maßnahme, so Seehofer, weil damit den Betrieben geholfen werde, die sinkende Zahl der polnischen Saisonkräfte besser ausgleichen zu können.

Die übrigen für die Jahre 2006 und 2007 geltenden und praktizierten Regelungen für die Zulassung der mittel- und osteuropäischen Saisonkräfte und die zu ihrer Umsetzung festgelegten Durchführungsregelungen bleiben für die Jahre 2008 und 2009 unverändert. Die vorgenommenen Anpassungen zeigen aber, dass die große Koalition zu ihrer Zusage steht, sowohl die verstärkte Beschäftigung von inländischen Arbeitskräften zu fördern als auch sicherzustellen, dass die Betriebe ihren saisonalen Arbeitskräftebedarf decken können.

Quelle: PM © Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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