50 Jahre Bundeskartellamt und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des Tätigkeitsbeginns des Bundeskartellamtes vor 50 Jahren am 1. Januar 1958 erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos:
“Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und das Bundeskartellamt haben in den vergangenen fünf Jahrzehnten gemeinsam den Schutz des Wettbewerbs gesichert. Ihr Wirken in dieser Zeit war zweifellos eine Erfolgsgeschichte. In den 50er Jahren waren Kartelle in Deutschland noch an der Tagesordnung. Seitdem das Bundeskartellamt seine Arbeit aufgenommen hat und das ‘Grundgesetz der Marktwirtschaft’ effektiv und mit Augenmaß anwendet, haben Wettbewerbsbeschränkungen bei uns einen schweren Stand. Dafür gebührt den beiden heutigen Jubilaren unser Dank und unsere Anerkennung. Ohne die 1958 bewusst getroffene Entscheidung für eine Wettbewerbsordnung, die die Wahl- und Entscheidungsfreiheit der Bürger überhaupt erst ermöglicht, wäre unser heutiger Wohlstand undenkbar. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, dass der Wettbewerb auch in der Zukunft effektiv gegen alle aktuellen und potentiellen Bedrohungen geschützt wird.”
Quelle: PM © Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
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