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Der Zoll – Schrankenwärter der EU

Seit vierzig Jahren spielen Zollbeamte beim Schutz der EU-Bürger und der Erleichterung des Handels eine wichtige, wenn auch oft unsichtbare Rolle. Am 1. Juli 1968 beseitigten sechs Länder – Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande – die letzten Zölle auf den Warenverkehr untereinander und schufen damit die Europäische Zollunion.

Doch nicht nur die Handelsschranken zwischen den Mitgliedstaaten der künftigen Europäischen Union wurden aufgehoben; es wurden auch für alle Waren, die in diese Länder eingeführt werden, gemeinsame Zölle festgelegt.

Mit der Zollunion begann für Europa eine umfassendere wirtschaftliche Integration und Expansion. Vierzig Jahre sind seither vergangen, und die EU hat sich mit einem Marktanteil von ungefähr 20 % zum größten Handelsblock der Welt entwickelt. Doch ohne effiziente Zollkontrollen an den Außengrenzen der EU wäre eine solche wirtschaftliche Integration nicht möglich gewesen.

Der Zoll beschäftigt mehr als 140 000 Menschen. Sie sind mit der Überwachung der Außengrenzen der EU betraut und gewährleisten die Sicherheit der Menschen in Europa.

Jahr für Jahr werden von den Zollbeamten 1 600 Millionen Tonnen Schiffsladung und ungefähr 8 Millionen Tonnen Luftfracht überprüft und nahezu 183 Millionen Zollanmeldungen bearbeitet (etwa sechs pro Sekunde).

Heute arbeiten 27 nationale Zolldienste eng mit anderen Vollzugsbehörden, der Industrie und den wichtigsten Handelspartnern der EU zusammen, um die wachsenden Herausforderungen des Welthandels zu meistern. Zu ihren Aufgaben zählen der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Produkten und die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und Schmuggel.

Um die Zolldienste bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, übernimmt die Kommission bei der Einführung modernster Risikomanagement-Techniken und der Schaffung eines papierlosen (elektronischen) Umfelds für Handel und Zoll eine führende Rolle, indem sie die geltenden Rechtsvorschriften der EU entsprechend anpasst.

Quelle: PM © Europäische Kommission


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